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Document 62013TJ0036

    Erreà Sport / OHMI - Facchinelli (ANTONIO BACIONE)

    Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 16. Juli 2014 – Erreà Sport/HABM – Facchinelli (ANTONIO BACIONE)

    (Rechtssache T‑36/13)

    „Gemeinschaftsmarke — Widerspruchsverfahren — Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke ANTONIO BACIONE — Ältere Gemeinschaftsbildmarke erreà und ältere nationale Bildmarke, die zwei ineinander übergehende Rauten darstellt — Relative Eintragungshindernisse — Keine Verwechslungsgefahr — Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 — Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke — Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009“

    1. 

    Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 2 Buchst. a Ziff. ii) (vgl. Rn. 16-18, 20, 71)

    2. 

    Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Ausschluss der Eintragung, auch wenn nur in einem Teil der Union ein relatives Eintragungshindernis vorliegt (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 19)

    3. 

    Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Ähnlichkeit der betreffenden Marken — Beurteilungskriterien — Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 24-26, 33)

    4. 

    Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Bildmarke ANTONIO BACIONE — Bildmarke erreà und Bildmarke, die zwei teilweise verschmolzene Rauten darstellt (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 47-53, 63-68, 77)

    5. 

    Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke — Auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke — Voraussetzungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 83)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 24. Oktober 2012 (Sache R 1561/2011-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Erreà Sport SpA und Antonio Facchinelli

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Erreà Sport SpA trägt die Kosten.

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