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Document 62012TJ0487

    Eckes-Granini / OHMI - Panini (PANINI)

    Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 11. Dezember 2013 – Eckes‑Granini/HABM – Panini (PANINI)

    (Rechtssache T‑487/12)

    „Gemeinschaftsmarke — Widerspruchsverfahren — Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke PANINI — Ältere nationale und Gemeinschaftswortmarken GRANINI — Relatives Eintragungshindernis — Keine Verwechslungsgefahr — Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

    1. 

    Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 20, 21)

    2. 

    Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Bildmarke PANINI und Wortmarken GRANINI (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 23, 26, 68-70)

    3. 

    Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Ähnlichkeit der betreffenden Marken — Beurteilungskriterien — Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 27, 28)

    4. 

    Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Gewichtung der ähnlichen oder unterschiedlichen Bestandteile der Zeichen — Berücksichtigung der Eigenschaften der Zeichen oder der Bedingungen der Vermarktung der Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 63)

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 6. September 2012 (Sache R 2393/2011-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Eckes-Granini Group GmbH und der Panini SpA

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Eckes-Granini Group GmbH trägt die Kosten.

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