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Document 62012TJ0150

    Griechenland / Kommission

    Schlüsselwörter
    Verfahrensgegenstand
    Tenor

    Schlüsselwörter

    Staatliche Beihilfen – Beschluss der Kommission, mit dem die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt festgestellt wird – Begründungspflicht – Umfang (Art. 108 Abs. 2 AEUV und 296 AEUV) (vgl. Rn. 29, 30, 102-106, 110, 128-132, 134)

    2. Recht der Europäischen Union – Auslegung – Handlungen der Organe – Begründung – Berücksichtigung (vgl. Rn. 31, 39)

    3. Staatliche Beihilfen – Beschluss der Kommission, mit dem die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt festgestellt und deren Rückforderung angeordnet wird – Möglichkeit für die Kommission, den nationalen Behörden die Berechnung des genauen zu erstattenden Betrags zu überlassen – Beschluss, der Angaben enthält, die es seinem Adressaten ermöglichen, diesen Betrag und die zur Rückzahlung der Beihilfen verpflichteten Begünstigten zu bestimmen – Verletzung der Begründungspflicht – Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit – Nichtvorliegen (Art. 108 AEUV) (vgl. Rn. 32, 33, 40-42, 44, 50, 54, 55)

    4. Staatliche Beihilfen – Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe – Berechnung des zurückzufordernden Betrags und Bestimmung der Adressaten der Rückforderungsanordnungen – Schwierigkeiten des Mitgliedstaats – Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen Kommission und Mitgliedstaat (Art. 4 Abs. 3 EUV) (vgl. Rn. 34, 52)

    5. Staatliche Beihilfen – Beschluss der Kommission, mit dem die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt festgestellt und deren Rückforderung angeordnet wird – Verpflichtungen der Mitgliedstaaten – Rückforderungspflicht – Umfang (Art. 108 AEUV) (vgl. Rn. 47, 48)

    6. Staatliche Beihilfen – Verwaltungsverfahren – Verpflichtung der Kommission, die Beteiligten zur Äußerung aufzufordern – Form der Aufforderung (Art. 108 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 58, 59)

    7. Staatliche Beihilfen – Begriff – Zinsvergünstigung – Staatliche Bürgschaft – Einbeziehung – Voraussetzungen (Art. 107 Abs. 1 AEUV) (vgl. Rn. 69, 71, 72, 78-80, 93-97, 112-117)

    8. Staatliche Beihilfen – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Beihilfe geringen Umfangs auf einem Sektor mit lebhaftem Wettbewerb – Landwirtschaftssektor (Art. 107 Abs. 1 AEUV) (vgl. Rn. 111, 127, 133)

    9. Staatliche Beihilfen – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Beurteilungskriterien – Liberalisierter Sektor (Art. 107 Abs. 1 AEUV) (vgl. Rn. 122-126)

    10. Staatliche Beihilfen – Verbot – Ausnahmen – Ermessen der Kommission – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen – Beurteilung der Rechtmäßigkeit anhand der Informationen, die der Kommission beim Erlass ihrer Entscheidung zur Verfügung standen (Art. 107 Abs. 3 AEUV) (vgl. Rn. 146, 147, 153, 165)

    11. Staatliche Beihilfen – Verbot – Ausnahmen – Enge Auslegung – Verpflichtung der Kommission, die Zulässigkeit einer Beihilfe anhand der bei ihrer Zahlung geltenden materiell-rechtlichen Vorschriften zu beurteilen (Art. 107 Abs. 1 und 3 Buchst. b AEUV; Mitteilung 2009/C 16/01 der Kommission, Nr. 4.2.2) (vgl. Rn. 155, 156)

    12. Staatliche Beihilfen – Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe – Unter Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften des Art. 108 AEUV gewährte Beihilfe – Berechtigtes Vertrauen der Empfänger – Fehlen (Art. 107 AEUV und 108 Abs. 3 AEUV) (vgl. Rn. 163, 164)

    13. Staatliche Beihilfen – Verbot – Ausnahmen – Beihilfen, die als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden können – Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats – Mitteilung der Kommission, durch die die Erzeuger des landwirtschaftlichen Primärsektors vom Anwendungsbereich der Ausnahme ausgenommen wurden – Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung – Nichtvorliegen (Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV; Mitteilung 2009/C 16/01 der Kommission, Nr. 1.3) (vgl. Rn. 166-168)

    Verfahrensgegenstand

    Gegenstand

    Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/320/EU der Kommission vom 25. Januar 2012 betreffend die von Griechenland an Getreide erzeugende Landwirte und Getreidegenossenschaften gewährten Beihilfen (ABl. L 164, S. 10)

    Tenor

    Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.

    2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

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    Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 9. April 2014 – Griechenland/Kommission

    (Rechtssache T‑150/12)

    „Staatliche Beihilfen — Zinsfreies Darlehen, das mit einer von den griechischen Behörden an Vereinigungen landwirtschaftlicher Genossenschaften im Getreidesektor gewährten staatlichen Bürgschaft gesichert wird — Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden — Begründungspflicht — Vorteil — Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats“

    1. 

    Staatliche Beihilfen — Beschluss der Kommission, mit dem die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt festgestellt wird — Begründungspflicht — Umfang (Art. 108 Abs. 2 AEUV und 296 AEUV) (vgl. Rn. 29, 30, 102-106, 110, 128-132, 134)

    2. 

    Recht der Europäischen Union — Auslegung — Handlungen der Organe — Begründung — Berücksichtigung (vgl. Rn. 31, 39)

    3. 

    Staatliche Beihilfen — Beschluss der Kommission, mit dem die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt festgestellt und deren Rückforderung angeordnet wird — Möglichkeit für die Kommission, den nationalen Behörden die Berechnung des genauen zu erstattenden Betrags zu überlassen — Beschluss, der Angaben enthält, die es seinem Adressaten ermöglichen, diesen Betrag und die zur Rückzahlung der Beihilfen verpflichteten Begünstigten zu bestimmen — Verletzung der Begründungspflicht — Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit — Nichtvorliegen (Art. 108 AEUV) (vgl. Rn. 32, 33, 40-42, 44, 50, 54, 55)

    4. 

    Staatliche Beihilfen — Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe — Berechnung des zurückzufordernden Betrags und Bestimmung der Adressaten der Rückforderungsanordnungen — Schwierigkeiten des Mitgliedstaats — Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen Kommission und Mitgliedstaat (Art. 4 Abs. 3 EUV) (vgl. Rn. 34, 52)

    5. 

    Staatliche Beihilfen — Beschluss der Kommission, mit dem die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt festgestellt und deren Rückforderung angeordnet wird — Verpflichtungen der Mitgliedstaaten — Rückforderungspflicht — Umfang (Art. 108 AEUV) (vgl. Rn. 47, 48)

    6. 

    Staatliche Beihilfen — Verwaltungsverfahren — Verpflichtung der Kommission, die Beteiligten zur Äußerung aufzufordern — Form der Aufforderung (Art. 108 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 58, 59)

    7. 

    Staatliche Beihilfen — Begriff — Zinsvergünstigung — Staatliche Bürgschaft — Einbeziehung — Voraussetzungen (Art. 107 Abs. 1 AEUV) (vgl. Rn. 69, 71, 72, 78-80, 93-97, 112-117)

    8. 

    Staatliche Beihilfen — Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten — Beeinträchtigung des Wettbewerbs — Beihilfe geringen Umfangs auf einem Sektor mit lebhaftem Wettbewerb — Landwirtschaftssektor (Art. 107 Abs. 1 AEUV) (vgl. Rn. 111, 127, 133)

    9. 

    Staatliche Beihilfen — Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten — Beeinträchtigung des Wettbewerbs — Beurteilungskriterien — Liberalisierter Sektor (Art. 107 Abs. 1 AEUV) (vgl. Rn. 122-126)

    10. 

    Staatliche Beihilfen — Verbot — Ausnahmen — Ermessen der Kommission — Gerichtliche Nachprüfung — Grenzen — Beurteilung der Rechtmäßigkeit anhand der Informationen, die der Kommission beim Erlass ihrer Entscheidung zur Verfügung standen (Art. 107 Abs. 3 AEUV) (vgl. Rn. 146, 147, 153, 165)

    11. 

    Staatliche Beihilfen — Verbot — Ausnahmen — Enge Auslegung — Verpflichtung der Kommission, die Zulässigkeit einer Beihilfe anhand der bei ihrer Zahlung geltenden materiell-rechtlichen Vorschriften zu beurteilen (Art. 107 Abs. 1 und 3 Buchst. b AEUV; Mitteilung 2009/C 16/01 der Kommission, Nr. 4.2.2) (vgl. Rn. 155, 156)

    12. 

    Staatliche Beihilfen — Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe — Unter Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften des Art. 108 AEUV gewährte Beihilfe — Berechtigtes Vertrauen der Empfänger — Fehlen (Art. 107 AEUV und 108 Abs. 3 AEUV) (vgl. Rn. 163, 164)

    13. 

    Staatliche Beihilfen — Verbot — Ausnahmen — Beihilfen, die als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden können — Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats — Mitteilung der Kommission, durch die die Erzeuger des landwirtschaftlichen Primärsektors vom Anwendungsbereich der Ausnahme ausgenommen wurden — Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung — Nichtvorliegen (Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV; Mitteilung 2009/C 16/01 der Kommission, Nr. 1.3) (vgl. Rn. 166-168)

    Gegenstand

    Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/320/EU der Kommission vom 25. Januar 2012 betreffend die von Griechenland an Getreide erzeugende Landwirte und Getreidegenossenschaften gewährten Beihilfen (ABl. L 164, S. 10)

    Tenor

    1. 

    Die Klage wird abgewiesen.

    2. 

    Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

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