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Document 62012TJ0061

ABC-One / HABM (SLIM BELLY)

Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

Schlüsselwörter

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 17, 18, 36, 37)

2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Wortmarke SLIM BELLY (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 20, 21, 24, 25, 42)

3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Begriff – Sprachliche Neuschöpfung, die sich aus Bestandteilen zusammensetzt, die die Merkmale der Ware oder Dienstleistung beschreiben – Einbeziehung wegen mangelnder Ungewöhnlichkeit der Kombination (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 23)

4. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen – Umfang – Verpflichtung zum Nachweis der Richtigkeit allgemein bekannter Tatsachen – Fehlen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 76 Abs. 1) (vgl. Randnr. 28)

5. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Getrennte Prüfung der Eintragungshindernisse im Hinblick auf jede der für die Anmeldung beanspruchten Waren oder Dienstleistungen – Pflicht zur Begründung der Zurückweisung der Anmeldung – Umfang (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 und 75) (vgl. Randnr. 33)

6. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Beurteilung, ob ein Zeichen beschreibend ist – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 38)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 17. November 2011 (Sache R 1077/2011-1) zur Anmeldung des Wortzeichens SLIM BELLY als Gemeinschaftsmarke

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die ABC-One Produktions- und Vertriebs GmbH trägt die Kosten.

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Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 30. April 2013 – ABC-One/HABM (SLIM BELLY)

(Rechtssache T-61/12)

„Gemeinschaftsmarke — Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke SLIM BELLY — Absolutes Eintragungshindernis — Beschreibender Charakter — Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Absolute Eintragungshindernisse — Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können — Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 17, 18, 36, 37)

2. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Absolute Eintragungshindernisse — Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können — Wortmarke SLIM BELLY (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 20, 21, 24, 25, 42)

3. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Absolute Eintragungshindernisse — Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können — Begriff — Sprachliche Neuschöpfung, die sich aus Bestandteilen zusammensetzt, die die Merkmale der Ware oder Dienstleistung beschreiben — Einbeziehung wegen mangelnder Ungewöhnlichkeit der Kombination (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 23)

4. 

Gemeinschaftsmarke — Verfahrensvorschriften — Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen — Umfang — Verpflichtung zum Nachweis der Richtigkeit allgemein bekannter Tatsachen — Fehlen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 76 Abs. 1) (vgl. Randnr. 28)

5. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Absolute Eintragungshindernisse — Getrennte Prüfung der Eintragungshindernisse im Hinblick auf jede der für die Anmeldung beanspruchten Waren oder Dienstleistungen — Pflicht zur Begründung der Zurückweisung der Anmeldung — Umfang (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 und 75) (vgl. Randnr. 33)

6. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Absolute Eintragungshindernisse — Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können — Beurteilung, ob ein Zeichen beschreibend ist — Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 38)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 17. November 2011 (Sache R 1077/2011-1) zur Anmeldung des Wortzeichens SLIM BELLY als Gemeinschaftsmarke

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Die ABC-One Produktions- und Vertriebs GmbH trägt die Kosten.

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