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Document 62012CJ0300

Leitsätze des Urteils

Rechtssache C‑300/12

Finanzamt Düsseldorf-Mitte

gegen

Ibero Tours GmbH

(Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs)

„Mehrwertsteuer — Umsätze der Reisebüros — Gewährung von Rabatten an Reisende — Bestimmung der Besteuerungsgrundlage für die im Rahmen einer Vermittlungstätigkeit erbrachten Dienstleistungen“

Leitsätze – Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 16. Januar 2014

Harmonisierung des Steuerrechts — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem — Sonderregelung für Reiseagenturen — Besteuerungsgrundlage — Durch die Vermittlung eines Reisebüros von einem Reiseveranstalter erbrachte Dienstleistung — Anwendung der vom Gerichtshof im Urteil Elida Gibbs aufgestellten Grundsätze — Voraussetzung — Reisebüro, das Reisenden einen Nachlass auf den Preis der vom Veranstalter veranstalteten Reisen gewährt

(Richtlinie 77/388 des Rates)

Die Bestimmungen der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern sind dahin auszulegen, dass die Grundsätze, die der Gerichtshof im Urteil vom 24. Oktober 1996, Elida Gibbs (C‑317/94), zur Bestimmung der Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer aufgestellt hat, nicht anzuwenden sind, wenn ein Reisebüro als Vermittler dem Endverbraucher aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten einen Nachlass auf den Preis der vermittelten Leistung gewährt, die von dem Reiseveranstalter erbracht wird.

(vgl. Rn. 33 und Tenor)

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Rechtssache C‑300/12

Finanzamt Düsseldorf-Mitte

gegen

Ibero Tours GmbH

(Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs)

„Mehrwertsteuer — Umsätze der Reisebüros — Gewährung von Rabatten an Reisende — Bestimmung der Besteuerungsgrundlage für die im Rahmen einer Vermittlungstätigkeit erbrachten Dienstleistungen“

Leitsätze – Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 16. Januar 2014

Harmonisierung des Steuerrechts – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Sonderregelung für Reiseagenturen – Besteuerungsgrundlage – Durch die Vermittlung eines Reisebüros von einem Reiseveranstalter erbrachte Dienstleistung – Anwendung der vom Gerichtshof im Urteil Elida Gibbs aufgestellten Grundsätze – Voraussetzung – Reisebüro, das Reisenden einen Nachlass auf den Preis der vom Veranstalter veranstalteten Reisen gewährt

(Richtlinie 77/388 des Rates)

Die Bestimmungen der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern sind dahin auszulegen, dass die Grundsätze, die der Gerichtshof im Urteil vom 24. Oktober 1996, Elida Gibbs (C‑317/94), zur Bestimmung der Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer aufgestellt hat, nicht anzuwenden sind, wenn ein Reisebüro als Vermittler dem Endverbraucher aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten einen Nachlass auf den Preis der vermittelten Leistung gewährt, die von dem Reiseveranstalter erbracht wird.

(vgl. Rn. 33 und Tenor)

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