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Document 62012CJ0222

    A. Karuse

    Rechtssache C‑222/12

    A. Karuse AS

    gegen

    Politsei- ja Piirivalveamet

    (Vorabentscheidungsersuchen des Tartu ringkonnakohus)

    „Straßenverkehr — Verordnung (EG) Nr. 561/2006 — Pflicht zur Verwendung eines Fahrtenschreibers — Ausnahme für Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Straßenerhaltung eingesetzt werden — Fahrzeug, das Kies vom Verladeort an einen Ort befördert, an dem Straßenerhaltungsarbeiten durchgeführt werden“

    Leitsätze – Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 13. März 2014

    Verkehr – Straßenverkehr – Sozialvorschriften – Ausnahmen – Pflicht zum Einbau und zur Verwendung eines Fahrtenschreibers – Fahrzeuge, die in Verbindung mit Straßenerhaltung eingesetzt werden – Begriff – Fahrzeuge, die Material zum Ort von Straßenerhaltungsarbeiten befördern – Einbeziehung – Voraussetzungen – Beurteilung durch das nationale Gericht

    (Verordnung Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 13 Abs. 1 Buchst. h)

    Der in Art. 13 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr enthaltene Begriff der „Fahrzeuge, die in Verbindung mit Straßenerhaltung eingesetzt werden“ und die demgemäß von der Verwendung eines Fahrtenschreibers befreit werden können, ist dahin auszulegen, dass darunter Fahrzeuge fallen, die Material zum Ort von Straßenerhaltungsarbeiten befördern, wenn diese Beförderung ausschließlich mit der Durchführung dieser Arbeiten zusammenhängt und gegenüber diesen Arbeiten zurücktritt. Es ist Aufgabe des nationalen Richters, unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Umstände der Rechtssache zu beurteilen, ob dies der Fall ist.

    (vgl. Rn. 48 und Tenor)

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