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Document 62011CO0111

Leitsätze des Beschlusses

Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

Schlüsselwörter

Nichtigkeitsklage

Anfechtbare Handlungen

Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten

Ausschluss (Art. 258 AEUV und 263 AEUV) (vgl. Randnrn. 11-16)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 20. Januar 2011, Ignacio Ruipérez Aguirre und ATC Petition/Kommission (T‑487/10), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Beschlüsse der Kommission vom 27. Juli und 11. August 2010, mit denen die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 258 AEUV gegen das Königreich Spanien abgelehnt worden war, abgewiesen hat

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Ruipérez Aguirre und ATC Petition tragen ihre eigenen Kosten.

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