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Document 62011CJ0294
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Harmonisierung des Steuerrechts – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Erstattung der Steuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige – Rechtsnatur der Frist für die Stellung eines Erstattungsantrags – Ausschlussfrist
(Richtlinie 79/1072 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1)
Die Frist von sechs Monaten, die für die Stellung eines Antrags auf Mehrwertsteuererstattung in Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1 letzter Satz der Achten Richtlinie 79/1072 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige vorgesehen ist, ist eine Ausschlussfrist.
(vgl. Randnr. 34 und Tenor)
Rechtssache C-294/11
Ministero dell’Economia e delle Finanze und Agenzia delle Entrate
gegen
Elsacom NV
(Vorabentscheidungsersuchen der Corte suprema di cassazione)
„Achte Mehrwertsteuerrichtlinie — Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige — Frist für die Stellung des Erstattungsantrags — Ausschlussfrist“
Leitsätze des Urteils
Harmonisierung des Steuerrechts – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Erstattung der Steuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige – Rechtsnatur der Frist für die Stellung eines Erstattungsantrags – Ausschlussfrist
(Richtlinie 79/1072 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1)
Die Frist von sechs Monaten, die für die Stellung eines Antrags auf Mehrwertsteuererstattung in Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1 letzter Satz der Achten Richtlinie 79/1072 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige vorgesehen ist, ist eine Ausschlussfrist.
(vgl. Randnr. 34 und Tenor)