Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62010TJ0235

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Verfahrensgegenstand
    Tenor

    Schlüsselwörter

    Gemeinschaftsmarke

    Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke

    Absolute Eintragungshindernisse

    Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 25, 35-36)

    Verfahrensgegenstand

    Gegenstand

    Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. März 2010 (Sache R 0942/2009‑1) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form einer Uhr als Gemeinschaftsmarke

    Tenor

    Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.

    2. Die Timehouse GmbH trägt die Kosten.

    Top