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Document 62010CO0476

Leitsätze des Beschlusses

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Völkerrechtliche Verträge – Abkommen über die Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums – Freier Kapitalverkehr – Beschränkungen

(EWR-Abkommen, Art. 40 und Anhang XII; Richtlinie 88/361 des Rates, Art. 6 Abs. 4)

Leitsätze

Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vom 2. Mai 1992 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die unter Berufung auf Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 88/361 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages [Artikel aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam] einem Staatsangehörigen des Fürstentums Liechtenstein den Erwerb eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen Zweitwohnsitzes untersagt, entgegensteht, so dass eine innerstaatliche Behörde diese nationale Regelung unbeachtet zu lassen hat.

Die Mitgliedstaaten können nämlich Rechtsvorschriften, die den freien Kapitalverkehr beschränken, seit dem 1. Mai 1995, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des EWR-Abkommens in Bezug auf das Fürstentum Liechtenstein, in den von diesem Abkommen erfassten Bereichen nur dann noch beibehalten und dem Fürstentum Liechtenstein entgegenhalten, wenn sie nach dem Unionsrecht auf andere Mitgliedstaaten der Union angewendet werden können.

(vgl. Randnrn. 39, 51 und Tenor)

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