This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62010CO0091
Leitsätze des Beschlusses
Leitsätze des Beschlusses
Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Freier Dienstleistungsverkehr
–
Beschränkungen (Art. 49 EG bis 55 EG) (vgl. Randnr. 30 und Tenor)
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Rechtbank Breda – Auslegung von Art. 56 AEUV bis 62 AEUV – Nationale Regelung, die die Erhebung einer Zulassungssteuer bei der ersten Benutzung eines Fahrzeugs auf dem inländischen Straßennetz vorsieht
Tenor
Die Art. 49 EG bis 55 EG stehen der Anwendung einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegen, wonach eine Person, die in einem Mitgliedstaat wohnhaft oder ansässig ist und hauptsächlich in diesem Mitgliedstaat ein in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenes und gemietetes Kraftfahrzeug benutzt, bei der ersten Benutzung dieses Fahrzeugs auf dem Straßennetz des erstgenannten Mitgliedstaats eine Steuer zu entrichten hat, deren Höhe ohne Berücksichtigung der Dauer des Mietvertrags über dieses Fahrzeug oder der Dauer seiner Benutzung auf dem fraglichen Straßennetz berechnet wird.