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Document 62010CJ0365

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Verfahrensgegenstand
    Tenor

    Schlüsselwörter

    Vertragsverletzungsklage

    Streitgegenstand

    Bestimmung während des Vorverfahrens

    Verpflichtung, eine kohärente und detaillierte Aufstellung der Rügen zu unterbreiten

    Umfang (Art. 258 AEUV) (vgl. Randnrn. 19-20)

    Verfahrensgegenstand

    Gegenstand

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (ABl. L 163, S. 41) und gegen Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. L 152, S. 1) – Nichterlass der Maßnahmen, die erforderlich sind, damit die PM 10 ‑Konzentrationen in der Luft nicht die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreiten

    Tenor

    Tenor

    1. Die Republik Slowenien hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft verstoßen, dass in den Jahren 2005 — 2007 die Grenzwerte für die jährlichen und täglichen PM 10‑ Konzentrationen in der Luft überschritten wurden.

    2. Die Republik Slowenien trägt die Kosten.

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