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Document 62009CJ0431

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Rechtsangleichung – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Richtlinie 93/83 – Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung – Erlaubnis der Inhaber der Urheberrechte – Voraussetzungen

(Richtlinie 93/83 des Rates, Art. 2)

Leitsätze

Art. 2 der Richtlinie 93/83 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung ist dahin auszulegen, dass ein Anbieter von Satelliten-Bouquets für seine Tätigkeit bei einer direkten oder indirekten Übertragung von Fernsehprogrammen eine Erlaubnis der Inhaber der betroffenen Rechte benötigt, es sei denn, dass die Inhaber dieser Rechte mit dem betreffenden Sendeunternehmen übereingekommen sind, dass die geschützten Werke auch durch den Anbieter von Satelliten-Bouquets öffentlich wiedergegeben werden, und im Fall einer solchen Übereinkunft die Tätigkeit des Anbieters von Satelliten-Bouquets die geschützten Werke nicht einem neuen Publikum zugänglich macht.

(vgl. Randnr. 84 und Tenor)

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