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Document 62008TJ0346

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

Schlüsselwörter

Gemeinschaftsmarke

Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke

Absolute Eintragungshindernisse

Marken ohne Unterscheidungskraft

Dreidimensionale Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 25, 36, 40)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 13. Juni 2008 (Sache R 943/2007‑4) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens, bestehend aus der Form eines Glöckchens mit rotem Band, als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG trägt die Kosten.

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