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Document 62008TJ0182

Leitsätze des Urteils

Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 8. Juli 2009 — Kommission/Atlantic Energy

(Rechtssache T-182/08)

„Schiedsklausel — Vertrag über eine finanzielle Unterstützung im Rahmen eines spezifischen Programms im Bereich der nichtnuklearen Energie — Nichterfüllung des Vertrags — Rückzahlung von Vorschüssen — Gesetzliche Aufrechnung — Versäumnisverfahren“

1. 

Verfahren — Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 50-69)

2. 

Verfahren — Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel — Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung, die die Kommission gemäß der Verordnung Nr. 1605/2002 zur außergerichtlichen Aufrechnung von Schulden mit Forderungen erlassen hat — Ausschluss (Art. 230 EG und 238 EG) (vgl. Randnr. 70)

Gegenstand

Klage der Kommission nach Art. 238 EG auf Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung eines von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Vertrags BU 183/95 UK/AT gezahlten Vorschusses zuzüglich Verzugszinsen

Tenor

1. 

Die Atlantic Energy Ltd wird verurteilt, der Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen Betrag von 226010 Euro zuzüglich der gemäß Art. 23.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags BU 183/95 UK/AT geschuldeten Verzugszinsen für die Zeit vom 1. Juni 1996 bis und vom bis und abzüglich eines Betrags von 3610,53 Euro zurückzuzahlen, wobei zu diesem Endbetrag wiederum Verzugszinsen gemäß Art. 23.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags hinzukommen.

2. 

Die Atlantic Energy Ltd trägt die Kosten.

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