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Document 62008TJ0011
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsgründe – Fehlende Eigenart – Informierter Benutzer – Begriff (Verordnung Nr. 6/2002 des Rates, Art. 6 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 23-27)
2. Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Nichtigkeitsgründe – Fehlende Eigenart – Geschmacksmuster, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck als den hervorruft, der durch das ältere Geschmacksmuster hervorgerufen wird – Wiedergabe eines Verbrennungsmotors (Verordnung Nr. 6/2002 des Rates, Art. 4 Abs.2, Art. 6 Abs. 1 und Art. 25 Abs.1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 30, 38, 43, 45)
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Oktober 2007 (Sache R 1380/2006‑3) in einem Verfahren zwischen der Honda Giken Kogyo Kabushiki Kaisha und der Kwang Yang Motor Co., Ltd auf Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kwang Yang Motor Co., Ltd trägt die Kosten.