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Document 62008CJ0476

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Verfahrensgegenstand
    Tenor

    Schlüsselwörter

    Rechtsmittel

    Gründe

    Fehlerhafte Würdigung der ordnungsgemäß vorgelegten Beweismittel

    Unzulässigkeit

    Verpflichtung des Gerichts zur Begründung der Beweiswürdigung

    Umfang (Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (Randnrn. 16-17)

    Verfahrensgegenstand

    Gegenstand

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 10. September 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission (T-59/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 23. November 2004, das Angebot der Klägerin im Rahmen einer die Erbringung von Entwicklungs-, Wartungs- und Unterstützungsdiensten für Finanzinformationssysteme der GD Landwirtschaft betreffenden Ausschreibung abzulehnen, und der Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, abgewiesen hat – Pflicht zur Begründung der Ablehnung des Angebots eines Bieters

    Tenor

    Tenor

    1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.

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