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Document 62008CJ0476
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Rechtsmittel
–
Gründe
–
Fehlerhafte Würdigung der ordnungsgemäß vorgelegten Beweismittel
–
Unzulässigkeit
–
Verpflichtung des Gerichts zur Begründung der Beweiswürdigung
–
Umfang (Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (Randnrn. 16-17)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 10. September 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission (T-59/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 23. November 2004, das Angebot der Klägerin im Rahmen einer die Erbringung von Entwicklungs-, Wartungs- und Unterstützungsdiensten für Finanzinformationssysteme der GD Landwirtschaft betreffenden Ausschreibung abzulehnen, und der Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, abgewiesen hat – Pflicht zur Begründung der Ablehnung des Angebots eines Bieters
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.