EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62008CJ0370

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Gemeinsamer Zolltarif – Tarifposition – Adapter, der einen Memory-Chip enthält und die Verbindung zwischen einer automatischen Programmiermaschine und den zu programmierenden elektronischen Bausteinen herstellen soll

(Verordnung Nr. 2658/87 des Rates, Anhang I; Verordnung Nr. 1810/2004 der Kommission)

Leitsätze

Ein Adapter, der die Funktion der Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen der Programmiermaschine und den zu programmierenden Bausteinen und die Funktion des Festhaltens des Programmierprozesses, der später abgerufen werden kann, ausübt, erfüllt die in Buchst. c der Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung Nr. 1810/2004 geänderten Fassung genannte Voraussetzung und ist als „Einheit“ einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Position 8471 dieser Nomenklatur einzureihen, sofern seine Hauptfunktion darin besteht, eine Datenverarbeitung vorzunehmen. Ist diese Funktion nicht gegeben, so ist ein solcher Adapter als „Teil“ oder „Zubehör“ einer Maschine in die Position 8473 der genannten Nomenklatur einzureihen, wenn er entweder für das Funktionieren der Maschine unabdingbar ist oder wenn es sich um einen Ausrüstungsgegenstand, der diese Maschine für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet macht, oder um eine Vorrichtung handelt, mit deren Hilfe eine im Zusammenhang mit der Hauptfunktion der Maschine stehende Sonderarbeit ausgeführt werden kann; dies ist vom vorlegenden Gericht zu prüfen. Kann der Adapter in keine der beiden vorgenannten Positionen eingereiht werden, so ist er als „Elektrisches Gerät zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen“ anzusehen und deshalb in die Position 8536 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

(vgl. Randnrn. 43-45 und Tenor)

Top