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Document 62007TJ0317
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Haushalt der Europäischen Gemeinschaften – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten (vgl. Randnr. 71)
2. Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG; Entscheidung 94/571 des Rates) (vgl. Randnrn. 74, 82, 90-91, 99-101)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 238 EG auf Rückerstattung des von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Vertrags BRST‑CT‑98‑5452 gezahlten Vorschusssaldos zuzüglich Verzugszinsen sowie auf Zahlung von Schadensersatz
Tenor
1. Die B2 Test SA wird verurteilt, der Kommission einen Betrag in Höhe von 43 437,94 Euro als Hauptschuld zuzüglich Verzugszinsen zu dem in Frankreich geltenden gesetzlichen Jahreszinssatz ab 31. Juli 2002 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die B2 Test SA trägt die Kosten.