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Document 62007TJ0317

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Verfahrensgegenstand
    Tenor

    Schlüsselwörter

    Haushalt der Europäischen Gemeinschaften – Gemeinschaftszuschuss – Verpflichtung des Empfängers, die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses einzuhalten (vgl. Randnr. 71)

    2. Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel (Art. 238 EG; Entscheidung 94/571 des Rates) (vgl. Randnrn. 74, 82, 90-91, 99-101)

    Verfahrensgegenstand

    Gegenstand

    Klage gemäß Art. 238 EG auf Rückerstattung des von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Vertrags BRST‑CT‑98‑5452 gezahlten Vorschusssaldos zuzüglich Verzugszinsen sowie auf Zahlung von Schadensersatz

    Tenor

    Tenor

    1. Die B2 Test SA wird verurteilt, der Kommission einen Betrag in Höhe von 43 437,94 Euro als Hauptschuld zuzüglich Verzugszinsen zu dem in Frankreich geltenden gesetzlichen Jahreszinssatz ab 31. Juli 2002 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

    2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    3. Die B2 Test SA trägt die Kosten.

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