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Document 62007TJ0136
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Gemeinschaftsmarke
–
Verzicht, Verfall und Nichtigkeit
–
Absolute Nichtigkeitsgründe (Verordnung [EG] Nr. 40/94, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 45-47)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Februar 2007 (Sache R 165/2005-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der CMS Hasche Sigle und der Colgate-Palmolive Co.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Colgate-Palmolive Co. trägt die Kosten.