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Document 62007CJ0572

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Steuerliche Vorschriften – Harmonisierung der Rechtsvorschriften – Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie – Befreiung der Vermietung von Grundstücken

(Richtlinie 77/388 des Rates, Art. 13 Teil B Buchst. b)

Leitsätze

Die Leistungen der Reinigung der Gemeinschaftsräume eines Gebäudes fallen, auch wenn sie die Nutzung des Mietgegenstands begleiten, nicht notwendigerweise unter den Begriff der Vermietung im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern.

Sofern die Vermietung von Wohnungen und die Reinigung von Gemeinschaftsräumen eines Gebäudes voneinander getrennt werden können, insbesondere wenn der Eigentümer des Grundstücks den Mietern die Reinigungsleistungen gesondert von der Miete in Rechnung stellt, sind diese Vermietung und diese Reinigung folglich als selbständige, voneinander trennbare Umsätze anzusehen, so dass diese Dienstleistung nicht unter diese Bestimmung fällt.

(vgl. Randnrn. 21, 23-25 und Tenor)

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