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Document 62006TJ0344

Total / Kommission

Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012 – Total/Kommission

(Rechtssache T-344/06)

„Wettbewerb — Kartelle — Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt — Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird — Zurechnung der Zuwiderhandlung — Geldbußen — Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung“

1. 

Wettbewerb — Unionsvorschriften — Zuwiderhandlungen — Zurechnung — Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften — Wirtschaftliche Einheit — Beurteilungskriterien — Vermutung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaften, deren Kapital sie vollständig oder fast vollständig hält — Von der Kommission berücksichtigte zusätzliche Gesichtspunkte — Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft, die im Verwaltungsverfahren als ein einziger Ansprechpartner aufgetreten sind — Übertragung von Aufsichtsbefugnissen durch die Muttergesellschaft — Beurteilung (Art. 81 EG und 82 EG) (vgl. Randnrn. 32-38, 56, 64)

2. 

Wettbewerb — Unionsvorschriften — Zuwiderhandlungen — Zurechnung — Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften — Wirtschaftliche Einheit — Beurteilungskriterien — Vermutung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaften, deren Kapital sie vollständig oder fast vollständig hält — Beweisrechtliche Obliegenheiten der Gesellschaft, die diese Vermutung widerlegen will (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnrn. 41, 65, 73)

3. 

Handlungen der Organe — Begründung — Pflicht — Umfang — Entscheidung über die Anwendung der Wettbewerbsregeln — Heilung eines Begründungsmangels im gerichtlichen Verfahren — Unzulässigkeit — Zusätzliche Anhaltspunkte, mit denen eine hinreichende Begründung ergänzt und auf das Vorbringen des Klägers entgegnet werden soll — Zulässigkeit (Art. 81 EG, 82 EG und 230 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnr. 55)

4. 

Wettbewerb — Unionsvorschriften — Zuwiderhandlungen — Zurechnung — Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften — Wirtschaftliche Einheit — Beurteilungskriterien — Vermutung, dass eine Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf Tochtergesellschaften ausübt, deren Kapital sie zu 100 % hält — Umkehr der Beweislast und Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung — Fehlen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnr. 81)

5. 

Wettbewerb — Unionsvorschriften — Zuwiderhandlungen — Zurechnung — Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften — Wirtschaftliche Einheit — Entscheidungsspielraum der Kommission — Verstoß gegen die Grundsätze der gesetzlichen Bestimmtheit von strafbaren Handlungen und Strafen sowie der Rechtssicherheit — Fehlen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 86-87)

6. 

Gerichtliches Verfahren — Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens — Voraussetzungen — Erweiterung eines bereits vorgetragenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels — Zulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Randnr. 98)

7. 

Wettbewerb — Unionsvorschriften — Zuwiderhandlungen — Zurechnung — Zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche juristische Person — Beendigung ihrer Existenz — Beendigung ihrer Existenz infolge Übernahme durch ein anderes Unternehmen — Auferlegung der Verantwortung an den Erwerber — Zulässigkeit (Art. 81 EG und 82 EG) (vgl. Randnrn. 101-102)

8. 

Wettbewerb — Geldbußen — Höhe — Festsetzung — Kriterien — Abschreckungswirkung der Geldbuße — Fähigkeit großer Unternehmen, die Tragweite ihres Verhaltens zu ermessen — Zu berücksichtigender Umsatz (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 1 A Abs. 4 und 5) (vgl. Randnrn. 108-111)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4090 endg. der Kommission vom 13. September 2006 in einem Verfahren nach Art. 81 EG (Sache COMP/F/38.456 – Bitumen [Niederlande]) sowie, hilfsweise, auf Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Die Total SA trägt die Kosten.

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Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012 – Total/Kommission

(Rechtssache T-344/06)

„Wettbewerb — Kartelle — Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt — Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird — Zurechnung der Zuwiderhandlung — Geldbußen — Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung“

1. 

Wettbewerb — Unionsvorschriften — Zuwiderhandlungen — Zurechnung — Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften — Wirtschaftliche Einheit — Beurteilungskriterien — Vermutung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaften, deren Kapital sie vollständig oder fast vollständig hält — Von der Kommission berücksichtigte zusätzliche Gesichtspunkte — Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft, die im Verwaltungsverfahren als ein einziger Ansprechpartner aufgetreten sind — Übertragung von Aufsichtsbefugnissen durch die Muttergesellschaft — Beurteilung (Art. 81 EG und 82 EG) (vgl. Randnrn. 32-38, 56, 64)

2. 

Wettbewerb — Unionsvorschriften — Zuwiderhandlungen — Zurechnung — Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften — Wirtschaftliche Einheit — Beurteilungskriterien — Vermutung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaften, deren Kapital sie vollständig oder fast vollständig hält — Beweisrechtliche Obliegenheiten der Gesellschaft, die diese Vermutung widerlegen will (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnrn. 41, 65, 73)

3. 

Handlungen der Organe — Begründung — Pflicht — Umfang — Entscheidung über die Anwendung der Wettbewerbsregeln — Heilung eines Begründungsmangels im gerichtlichen Verfahren — Unzulässigkeit — Zusätzliche Anhaltspunkte, mit denen eine hinreichende Begründung ergänzt und auf das Vorbringen des Klägers entgegnet werden soll — Zulässigkeit (Art. 81 EG, 82 EG und 230 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnr. 55)

4. 

Wettbewerb — Unionsvorschriften — Zuwiderhandlungen — Zurechnung — Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften — Wirtschaftliche Einheit — Beurteilungskriterien — Vermutung, dass eine Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf Tochtergesellschaften ausübt, deren Kapital sie zu 100 % hält — Umkehr der Beweislast und Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung — Fehlen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnr. 81)

5. 

Wettbewerb — Unionsvorschriften — Zuwiderhandlungen — Zurechnung — Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften — Wirtschaftliche Einheit — Entscheidungsspielraum der Kommission — Verstoß gegen die Grundsätze der gesetzlichen Bestimmtheit von strafbaren Handlungen und Strafen sowie der Rechtssicherheit — Fehlen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 86-87)

6. 

Gerichtliches Verfahren — Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens — Voraussetzungen — Erweiterung eines bereits vorgetragenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels — Zulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Randnr. 98)

7. 

Wettbewerb — Unionsvorschriften — Zuwiderhandlungen — Zurechnung — Zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche juristische Person — Beendigung ihrer Existenz — Beendigung ihrer Existenz infolge Übernahme durch ein anderes Unternehmen — Auferlegung der Verantwortung an den Erwerber — Zulässigkeit (Art. 81 EG und 82 EG) (vgl. Randnrn. 101-102)

8. 

Wettbewerb — Geldbußen — Höhe — Festsetzung — Kriterien — Abschreckungswirkung der Geldbuße — Fähigkeit großer Unternehmen, die Tragweite ihres Verhaltens zu ermessen — Zu berücksichtigender Umsatz (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 1 A Abs. 4 und 5) (vgl. Randnrn. 108-111)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4090 endg. der Kommission vom 13. September 2006 in einem Verfahren nach Art. 81 EG (Sache COMP/F/38.456 – Bitumen [Niederlande]) sowie, hilfsweise, auf Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor

1. 

Die Klage wird abgewiesen.

2. 

Die Total SA trägt die Kosten.

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