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Document 62006CJ0145

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Leitsätze

    Schlüsselwörter

    Steuerrecht – Harmonisierung der Rechtsvorschriften – Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom – Richtlinie 2003/96

    (Richtlinie 92/12 des Rates, Art. 3 Abs. 1 und 3, und Richtlinie 2003/96 des Rates, Art. 2 Abs. 1 Buchst. b und Art. 2 Abs. 4 Buchst. b)

    Leitsätze

    Die Richtlinie 2003/96 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom ist dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die die Erhebung einer Verbrauchsteuer auf Schmieröle vorsehen, falls diese zu anderen Zwecken als zum Verbrauch als Heiz‑ oder Kraftstoff bestimmt sind oder zu anderen als diesen Zwecken zum Verkauf angeboten oder verwendet werden. Schmieröle, die nicht als Kraft‑ oder Heizstoff verwendet werden, werden zwar von der Definition des Begriffs „Energieerzeugnisse“ im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96 erfasst, sind aber gemäß Art. 2 Abs. 4 Buchst. b erster Gedankenstrich dieser Richtlinie von deren Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen und fallen daher nicht unter die Regelung der harmonisierten Verbrauchsteuer. Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass es sich bei diesen Schmierölen um andere Erzeugnisse als die handelt, die in Art. 3 Abs. 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 92/12 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren genannt sind, so dass die Mitgliedstaaten gemäß Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 der Richtlinie 92/12 weiterhin Steuern auf diese Erzeugnisse einführen oder beibehalten können, sofern diese Steuern im Handelsverkehr zwischen Mitgliedstaaten keine mit dem Grenzübertritt verbundenen Formalitäten nach sich ziehen.

    (vgl. Randnrn. 43-45 und Tenor)

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