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Document 62005TJ0462

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

Schlüsselwörter

Gemeinschaftsmarke

Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke

Absolute Eintragungshindernisse

Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 25, 31, 39-40)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. September 2005 (Sache R 1157/2004‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens IFS als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 14. September 2005 (Sache R 1157/2004‑1) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der JTEKT Corp.

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