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Document 62005CJ0346
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen – Gleichbehandlung
(Artikel 39 Absatz 2 EG; Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 3 Absatz 1)
Der in Artikel 39 Absatz 2 EG und Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 aufgestellte Gleichbehandlungsgrundsatz steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, aufgrund deren der zuständige Träger des Wohnmitgliedstaats einem Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats das Recht auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit mit der Begründung verweigert, dass der Betroffene im Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Gewährung von Leistungen im Gebiet des Wohnmitgliedstaats eine bestimmte Beschäftigungszeit nicht zurückgelegt habe, während eine solche Voraussetzung für die Staatsangehörigen des letztgenannten Mitgliedstaats nicht vorgeschrieben ist.
(vgl. Randnrn. 29, 36 und Tenor)