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Document 62004TJ0382

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Verfahrensgegenstand
    Tenor

    Schlüsselwörter

    Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

    Erstattung oder Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Artikel 239) (vgl. Randnrn. 44-46, 70, 73-74, 92-94)

    Verfahrensgegenstand

    Gegenstand

    Nichtigerklärung der Entscheidung REM 19/2002 der Kommission vom 17. Juni 2004, mit der festgestellt wird, dass der Erlass der Einfuhrabgaben in einem konkreten Fall nicht gerechtfertigt ist

    Tenor

    Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.

    2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.

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