This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62004TJ0263
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Dreidimensionale Marken – Form eines elektronischen Feuerzeugs (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) (vgl. Randnr. 34)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Ausnahme – Erwerb durch Benutzung – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 3) (vgl. Randnrn. 61-66)
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 6. April 2004 (Sache R 469/2003‑4) betreffend die Eintragung einer dreidimensionalen Marke in der Form eines elektronischen Feuerzeugs als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
>lt>3
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.