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Document 62004TJ0053
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Randnrn. 70-74)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer nicht eingetragenen Marke oder eines sonstigen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 4) (vgl. Randnr. 204)
Gegenstand
Aufhebung von sechs Entscheidungen der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Dezember 2003 (Sachen R 820/2001‑2, R 822/2001‑2, R 823/2001‑2, R 921/2001‑2, R 29/2002‑2 und R 32/2002‑2) zu Widerspruchsverfahren zwischen der Budĕjovický Budvar, národní podnik und der Anheuser-Busch, Inc.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
1. Die Klagen in den verbundenen Rechtssachen T‑53/04 bis T‑56/04, T‑58/04 und T‑59/04 werden abgewiesen.
2. Die Budĕjovický Budvar, národní podnik trägt die Kosten.