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Dokuments 62004CJ0039

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Leitsätze

    Schlüsselwörter

    Freier Dienstleistungsverkehr – Beschränkungen – Steuerrecht – Körperschaftsteuer – Nationale Regelung, die eine Steuervergünstigung für Forschung den im Gebiet dieses Mitgliedstaats ausgeführten Forschungstätigkeiten vorbehält – Unzulässigkeit – Fehlende Rechtfertigung

    (Artikel 49 EG)

    Leitsätze

    Artikel 49 EG steht einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die eine Steuervergünstigung für Forschung den im Gebiet dieses Mitgliedstaats ausgeführten Forschungstätigkeiten vorbehält.

    Eine solche Regelung stellt nämlich, wenn auch mittelbar, auf den Sitz des Erbringers der Dienstleistung ab und kann daher dessen grenzüberschreitende Tätigkeiten behindern. Sie kann nicht durch die Notwendigkeit, die Kohärenz des Steuersystems zu gewährleisten und die Forschung zu fördern, oder durch das Erfordernis einer wirksamen steuerlichen Kontrolle gerechtfertigt werden.

    (vgl. Randnrn. 18, 20, 23-24, 26 und Tenor)

    Augša