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Document 62003TJ0332
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Ausschreibungsverfahren (vgl. Randnrn. 122, 125-127, 130, 142, 145, 147-148)
2. Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung (vgl. Randnr. 213)
3. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c und 48 § 2) (vgl. Randnrn. 229-231)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung über die Vergabe des Auftrags, der Gegenstand der Ausschreibung ENTR/02/55 – CORDIS, Los 1, der Kommission betreffend die Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen zur Unterstützung des Informationsdienstes der Gemeinschaft für Forschung und Entwicklung (CORDIS) ist
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die European Service Network (ESN) SA trägt die Kosten.