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Document 62003CO0192

    Leitsätze des Beschlusses

    Schlüsselwörter
    Leitsätze

    Schlüsselwörter

    Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Absolute Nichtigkeitsgründe – Eintragung entgegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung Nr. 40/94 – Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Üblichkeit – Berücksichtigung von Umständen, die nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Eintragung eingetreten sind – Zulässigkeit

    (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d und 51 Absatz 1 Buchstabe a)

    Leitsätze

    Wenn der Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Eintragung einer Gemeinschaftsmarke der ausschlaggebende Zeitpunkt für die Prüfung des aus der Üblichkeit der Marke resultierenden absoluten Eintragungshindernisses des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung Nr. 40/94 ist, so können ohne widersprüchliche Begründung oder Rechtsfehler Umstände berücksichtigt werden, die zwar nach dem Zeitpunkt der Anmeldung liegen, aber Rückschlüsse auf die Situation zu diesem Zeitpunkt zulassen.

    (vgl. Randnrn. 40-41)

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