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Document 62003CJ0533

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Rechtsangleichung – Artikel 95 EG – Geltungsbereich

(Artikel 93 EG, 94 EG und 95 EG; Verordnung Nr. 1798/2003 des Rates; Richtlinie 2003/93 des Rates)

Leitsätze

Der Ausdruck „Bestimmungen über die Steuern“ in Artikel 95 Absatz 2 EG deckt nicht nur alle Gebiete des Steuerrechts ohne Unterscheidung der Art der betroffenen Steuern oder Abgaben ab, sondern auch alle Aspekte dieses Rechtsgebiets, ob es sich nun um materielle Regelungen oder Verfahrensregelungen handelt.

In diesem Zusammenhang haben sowohl die auf der Grundlage des Artikels 93 EG erlassene Verordnung Nr. 1798/2003 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und zur Aufhebung der Verordnung Nr. 218/92 als auch die auf der Grundlage der Artikel 93 EG und 94 EG erlassene Richtlinie 2003/93 zur Änderung der Richtlinie 77/799 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten und indirekten Steuern die Angleichung von Verfahrensvorschriften im Bereich der Steuern zum Ziel und zum Inhalt.

Artikel 95 Absatz 1 EG ist daher nicht die richtige Rechtsgrundlage für den Erlass der Verordnung Nr. 1798/2003 und der Richtlinie 2003/93.

(vgl. Randnrn. 47, 59-60, 62-64)

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