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Document 62003CJ0336

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Rechtsangleichung – Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz – Richtlinie 97/7 – Geltungsbereich – In Artikel 3 Absatz 2 vorgesehene Ausnahmen – Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung – Begriff – Automietverträge – Einbeziehung

(Richtlinie 97/7 des Parlaments und des Rates, Artikel 3 Absatz 2)

Leitsätze

Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 97/7 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ist in dem Sinne auszulegen, dass der Begriff „Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen [im Bereich] Beförderung“ die Gesamtheit der Verträge, die Dienstleistungen im Bereich Beförderung regeln, umfassen kann, einschließlich derjenigen, die eine Tätigkeit betreffen, die als solche nicht in der Beförderung des Kunden oder seiner Waren besteht, sondern darauf gerichtet ist, dem Kunden die Durchführung dieser Beförderung zu ermöglichen. Dieser Begriff umfasst folglich Automietverträge, die dadurch gekennzeichnet sind, dass dem Verbraucher ein Beförderungsmittel zur Verfügung gestellt wird.

(vgl. Randnrn. 23, 27, 31 und Tenor)

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