EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62003CJ0153

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen – Familienleistungen – Gemeinschaftsrechtliche Antikumulierungsvorschriften – Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i der Verordnung Nr. 574/72 – Arbeitnehmer, der im Beschäftigungsstaat Anspruch auf Leistungen für ein Kind hat, für das in einem anderen Mitgliedstaat, in dem es wohnt und der Ehegatte des Arbeitnehmers arbeitet, ebenfalls ein Anspruch auf Leistungen besteht – Ruhen des Leistungsanspruchs im Beschäftigungsstaat bis zur Höhe der vom Wohnstaat gewährten Leistungen

(Verordnung Nr. 574/72 des Rates, Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i)

Leitsätze

Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i der Verordnung Nr. 574/72 über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung Nr. 118/97 geänderten und aktualisierten Fassung ist dahin auszulegen, dass, sofern der Ehegatte des zum Bezug einer Familienleistung Berechtigten im Sinne von Artikel 73 der Verordnung Nr. 1408/71 in der durch die Verordnung Nr. 118/97 geänderten und aktualisierten Fassung eine Berufstätigkeit im Mitgliedstaat der Wohnung der Kinder ausübt, der Anspruch auf die in diesem Artikel vorgesehenen Leistungen bis zur Höhe des in den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats vorgesehenen Erziehungsgelds ausgesetzt wird, unabhängig davon, wer der in den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaates bezeichnete unmittelbare Empfänger der Familienbeihilfen ist.

(vgl. Randnrn. 33-34 und Tenor)

Top