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Document 62002CJ0284

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Sozialpolitik – Männliche und weibliche Arbeitnehmer – Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen – Gleichbehandlung – Tarifvertrag, der die Einstufung in eine höhere Vergütungsgruppe nach Ableistung einer Bewährungszeit vorsieht – Berücksichtigung von Mutterschaftsurlaubszeiten – Aufgrund seiner Dauer verweigerte vollständige Berücksichtigung eines nach den Rechtsvorschriften der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik genommenen Wochenurlaubs – Unzulässigkeit

(Richtlinie 76/207 des Rates)

Leitsätze

Die Richtlinie 76/207 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen steht einer Regelung in einem Tarifvertrag entgegen, wonach die Zeit, in der eine Arbeitnehmerin Wochenurlaub nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Anspruch genommen hat, insoweit von der Anrechnung auf eine Bewährungszeit für die mögliche Einstufung in eine höhere Vergütungsgruppe ausgeschlossen ist, als sie über die Schutzfrist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auf das der Tarifvertrag abstellt, hinausgeht, sofern die Ziele und der Zweck beider Urlaubsregelungen den Zielen des Schutzes der Frau bei Schwangerschaft und Mutterschaft entsprechen, wie er in Artikel 2 Absatz 3 der genannten Richtlinie normiert ist.

(vgl. Randnr. 59 und Tenor)

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