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Document 62001CJ0100
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Freizügigkeit - Ausnahmen - Gründe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit - Wanderarbeitnehmer, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt - Ordnungsbehördliche Maßnahmen, die das Aufenthaltsrecht auf einen Teil des nationalen Hoheitsgebiets beschränken - Zulässigkeit - Voraussetzungen
(EG-Vertrag, Artikel 48 [nach Änderung jetzt Artikel 39 EG])
$$Weder Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) noch die Bestimmungen des abgeleiteten Rechts zur Durchführung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer verwehren es einem Mitgliedstaat, gegenüber einem Wanderarbeitnehmer, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besitzt, ordnungsbehördliche Maßnahmen zu treffen, mit denen das Aufenthaltsrecht dieses Arbeitnehmers auf einen Teil des nationalen Hoheitsgebiets beschränkt wird, sofern
- auf sein individuelles Verhalten gestützte Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit es rechtfertigen,
- diese Gründe ohne die Möglichkeit einer teilweisen Beschränkung wegen ihrer Schwere nur zu einem Aufenthaltsverbot oder zu einer Entfernung aus dem gesamten nationalen Hoheitsgebiet führen können und
- das Verhalten, das der betreffende Mitgliedstaat verhindern will, dann, wenn es von seinen eigenen Staatsangehörigen ausgeht, repressive oder andere tatsächliche und effektive Maßnahmen zu seiner Bekämpfung zur Folge hat.
( vgl. Randnr. 45 und Tenor )