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Document 62000CJ0334
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Zuständigkeit für Klagen aus unerlaubter Handlung - Begriff - Klage aus vorvertraglicher Haftung wegen Verstoßes gegen Rechtsgrundsätze für Vertragsverhandlungen - Einbeziehung
(Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 5 Nummer 3)
$$Unter Umständen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass es an von einer Partei gegenüber einer anderen bei Vertragsverhandlungen freiwillig eingegangenen Verpflichtungen fehlt und dass möglicherweise ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften, namentlich diejenige, wonach die Parteien bei diesen Verhandlungen nach Treu und Glauben handeln müssen, vorliegt, bilden bei einer Klage, mit der die vorvertragliche Haftung des Beklagten geltend gemacht wird, eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung im Sinne von Artikel 5 Nummer 3 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der Fassung des Übereinkommens vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, des Übereinkommens vom 25. Oktober 1982 über den Beitritt der Republik Griechenland und des Übereinkommens vom 26. Mai 1989 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik den Gegenstand des Verfahrens.
( vgl. Randnr. 27 und Tenor )