Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62000CJ0253

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Leitsätze

    Schlüsselwörter

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Obst und Gemüse - Qualitätsnormen - Recht eines Wirtschaftsteilnehmers, ihre Beachtung in einem Zivilprozess einzuklagen

    (Verordnungen des Rates Nrn. 1035/72 und 2200/96)

    Leitsätze

    $$Die Verordnungen Nrn. 1035/72 und 2200/96 über eine/die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse sind dahin auszulegen, dass es einem Wirtschaftsteilnehmer möglich sein muss, die Beachtung der Bestimmungen über Qualitätsnormen für Obst und Gemüse im Wege eines Zivilprozesses gegen einen Konkurrenten durchzusetzen.

    Eine solche Klagebefugnis verstärkt nämlich die Durchsetzungskraft der gemeinschaftsrechtlichen Regelung der Qualitätsnormen. Sie ergänzt die Tätigkeit der Stellen, die in den Mitgliedstaaten für die Durchführung der in dieser Regelung vorgesehenen Kontrollen zuständig sind, und trägt damit dazu bei, oft nur schwer aufzudeckende Praktiken zu unterbinden, die den Wettbewerb verfälschen könnten. So gesehen sind Klagen von Konkurrenten vor nationalen Gerichten besonders geeignet, wesentlich zur Sicherung eines lauteren Handels und der Markttransparenz in der Gemeinschaft beizutragen.

    ( vgl. Randnrn. 31-32 und Tenor )

    Top