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Document 62000CJ0079

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Leitsätze

    Schlüsselwörter

    Rechtsangleichung - Zusammenschaltung von Telekommunikationsnetzen - Richtlinie 97/33 - Einem Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht vorab von den nationalen Behörden auferlegte Verpflichtung, anderen Betreibern Zugang zum Teilnehmeranschluss zu gewähren sowie eine Zusammenschaltung in den örtlichen Vermittlungsstellen und den Vermittlungsstellen auf höherer Ebene anzubieten - Zulässigkeit

    (Richtlinie 97/33 des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 4 Absatz 2 und 9 Absatz 2)

    Leitsätze

    $$Die Artikel 4 Absatz 2 und 9 Absatz 2 der Richtlinie 97/33 über die Zusammenschaltung in der Telekommunikation im Hinblick auf die Sicherstellung eines Universaldienstes und der Interoperabilität durch Anwendung der Grundsätze für einen offenen Netzzugang (ONP) sind dahin auszulegen, dass sie die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, den nationalen Regulierungsbehörden zu gestatten, einen Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht vorab zu verpflichten, anderen Betreibern Zugang zum Teilnehmeranschluss zu gewähren sowie eine Zusammenschaltung in den örtlichen Vermittlungsstellen und den Vermittlungsstellen auf höherer Ebene anzubieten.

    ( vgl. Randnr. 37 und Tenor )

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