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Document 61998CJ0044
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Vom Europäischen Patentamt erteiltes Patent - Nationale Regelung, nach der die Wirkungen des Patents wegen fehlender Übersetzung der Patentschrift in die Amtsprache des Mitgliedstaats als nicht eingetreten gelten
(EG-Vertrag, Artikel 30 [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG])
Artikel 30 des Vertrages (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) steht der Anwendung einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegen, wonach die Wirkungen eines vom Europäischen Patentamt mit Wirkung für den betreffenden Mitgliedstaat erteilten Patents, das in einer anderen Sprache als der Amtssprache dieses Mitgliedstaats abgefasst ist, als von Anfang an nicht eingetreten gelten, wenn der Patentinhaber beim Patentamt des Mitgliedstaats nicht innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung des Patents im Europäischen Patentblatt eine Übersetzung der Patentschrift in der Amtssprache des Mitgliedstaats einreicht.
Zwar sind die Warenbewegungen wahrscheinlich andere, wenn die Erfindung in allen Mitgliedstaaten geschützt ist, als wenn der Schutz nur in einigen Mitgliedstaaten gilt, so daß es zu einer Spaltung des Binnenmarktes kommt, doch sind die Auswirkungen auf den freien Warenverkehr so ungewiß und indirekt, daß sie nicht als geeignet angesehen werden können, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu behindern, denn wie sich ein Wettbewerb auf den nicht geschützten Märkten auf den innergemeinschaftlichen Handel auswirkt, hängt vor allem von den konkreten, nicht vorhersehbaren Entscheidungen ab, die die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer im Licht der wirtschaftlichen Bedingungen der einzelnen Märkte treffen.