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Document 61997TJ0598

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Leitsätze

    Schlüsselwörter

    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls - Unternehmen, das am Verwaltungsverfahren beteiligt war - Unzulässigkeit

    (EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG])

    Leitsätze

    $$Auch wenn die Beteiligung eines Unternehmens an einem Antidumpingverfahren neben anderen Gesichtspunkten für die Frage berücksichtigt werden kann, ob dieses Unternehmen von der am Ende dieses Verfahrens erlassenen Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen im Sinne von Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG) individuell betroffen ist, so kann diese Beteiligung doch, wenn keine anderen Gesichtspunkte gegeben sind, die eine besondere Situation begründen, die dieses Unternehmen im Hinblick auf die fraglichen Maßnahmen aus dem Kreis aller übrigen Wirtschaftsteilnehmer herausheben kann, als solche kein Recht für das Unternehmen entstehen lassen, gegen diese Verordnung zu klagen. Die bloße Tatsache, dass einige klagende Unternehmen in der angefochtenen Verordnung namentlich genannt sind, kann insoweit zu keiner anderen Beurteilung führen.

    ( vgl. Randnrn. 61-62 )

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