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Document 61997CJ0237
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
Rechtsangleichung - Pauschalreisen - Richtlinie 90/314 - Geltungsbereich - Internationaler Schüleraustausch - Ausschluß - Einzelfall (Richtlinie 90/314 des Rates, Artikel 2 Absatz 1)
Die Richtlinie 90/314 über Pauschalreisen ist nicht anwendbar auf Reisen, - die in einem etwa halb- oder einjährigen Schüleraustausch bestehen, - die bezwecken, daß der Schüler im Gastland eine Schule besucht, um dessen Bevölkerung und Kultur kennenzulernen, und - in deren Rahmen der Schüler unentgeltlich bei einer Gastfamilie wie ein Familienmitglied untergebracht ist.