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Document 61996CJ0316

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Leitsätze

    Schlüsselwörter

    1 Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

    (EG-Vertrag, Artikel 169)

    2 Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Blosse Verwaltungspraxis nicht ausreichend

    (EG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3)

    Leitsätze

    3 Im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 169 des Vertrages ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden.

    4 Blosse Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt sind, können nicht als eine wirksame Erfuellung der Verpflichtungen aus dem Vertrag angesehen werden.

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