EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 61995CJ0171

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Türkischer Staatsangehöriger, der über vier Jahre lang in einem Mitgliedstaat beschäftigt war und seine Beschäftigung aufgegeben hat - Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Stellensuche - Voraussetzung - Dauer des Aufenthalts - Festlegung innerhalb vernünftiger Grenzen durch die nationalen Rechtsvorschriften oder beim Fehlen solcher Vorschriften durch das nationale Gericht

(Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei, Artikel 6 Absatz 1 dritter Gedankenstrich)

Leitsätze

Artikel 6 Absatz 1 dritter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei ist dahin auszulegen, daß ein türkischer Arbeitnehmer, der über vier Jahre lang im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ordnungsgemäß beschäftigt war und freiwillig seine Beschäftigung aufgibt, um in demselben Mitgliedstaat eine neue Beschäftigung zu suchen, dem es jedoch nicht gelingt, unmittelbar anschließend ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen, in diesem Staat während eines angemessenen Zeitraums ein Aufenthaltsrecht besitzt, um dort eine neue Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis zu suchen, sofern er weiterhin dem regulären Arbeitsmarkt des betreffenden Mitgliedstaats angehört, wobei er gegebenenfalls den Vorschriften der in diesem Staat insoweit geltenden Regelungen nachzukommen hat, z. B. dadurch, daß er sich als Arbeitssuchender meldet und der Arbeitsverwaltung zur Verfügung steht. Es ist Sache des betreffenden Mitgliedstaats und beim Fehlen entsprechender Rechtsvorschriften die des angerufenen nationalen Gerichts, einen solchen angemessenen Zeitraum festzulegen, der jedoch lang genug sein muß, um die tatsächlichen Chancen des Betroffenen, eine neue Beschäftigung zu finden, nicht zu beeinträchtigen.

Top