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Document 61993CJ0356

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

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Gemeinsamer Zolltarif ° Tarifpositionen ° Test zur diagnostischen Bestimmung des Cholesterinspiegels im Blut, der als wesentlichen Bestandteil eine Karte enthält, die aus einem reagenzgetränkten, auf eine Plastikunterlage geklebten und mit einem filtrierenden Vlies abgedeckten Papierzuschnitt besteht ° Einreihung in die Unterposition 42823 90 90 der Kombinierten Nomenklatur

Leitsätze

Nach der 1991 geltenden Kombinierten Nomenklatur in der Fassung der Verordnung Nr. 2472/90 gehört eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung zur Bestimmung des Cholesterinspiegels im Blutplasma, bei der eine Testkarte, die zum einen aus einem reagenzgetränkten, auf eine Plastikunterlage geklebten Papierzuschnitt und zum anderen aus einem über dem aufgeklebten Papierzuschnitt angebrachten filtrierenden Vlies besteht, wobei nur der Papierzuschnitt die Ermittlung des Cholesteringehalts in dem auf die Testkarte aufgebrachten Blut ermöglicht, der Bestandteil ist, der der Zusammenstellung ihren wesentlichen Charakter verleiht, zum Kapitel 48, das Papier, Pappe und andere umfasst. Diese Zusammenstellung, die aufgrund ihrer Abmessungen und unter Berücksichtigung der Anmerkung 7 zu Kapitel 48 nicht der Position 4811 zugewiesen werden kann, ist, da keine andere Unterposition in Frage kommt, der Auffangposition 4823 90 90 zuzuweisen.

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