This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 61992CJ0389
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
++++
Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinien 71/304 und 71/305 - Zulassung der Unternehmer - Antrag einer Holdinggesellschaft, die die Arbeiten nicht selbst ausführt, sich aber zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit auf die Referenzen ihrer Tochtergesellschaften beruft - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Beurteilung durch das nationale Gericht
(Richtlinien 71/304 und 71/305 des Rates)
Die Richtlinie 71/304 zur Aufhebung der Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge und bei öffentlichen Bauaufträgen, die an die Auftragnehmer über ihre Agenturen oder Zweigniederlassungen vergeben werden, und die Richtlinie 71/305 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge sind dahin auszulegen, daß sie dazu ermächtigen, bei der Beurteilung der Kriterien, die ein Unternehmer im Rahmen der Prüfung eines von der beherrschenden juristischen Person eines Konzern gestellten Zulassungsantrags erfuellen muß, die Gesellschaften zu berücksichtigen, die zu diesem Konzern gehören, soweit die betreffende juristische Person nachweist, daß sie tatsächlich über die diesen Gesellschaften zustehenden Mittel verfügen kann, die zur Ausführung der Aufträge erforderlich sind.
Im Streitfall ist es Sache des nationalen Gerichts, vor dem Hintergrund der tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, mit denen es befasst ist, zu prüfen, ob ein derartiger Nachweis im Ausgangsrechtsstreit erbracht ist.