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Document 61992CJ0108

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

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Gemeinsamer Zolltarif ° Tarifpositionen ° Thermoschreiber, der von anderen Geräten bereits gemessene Werte umwandelt ° Einreihung in die Positionen 9030 und 9030 81 90 der Kombinierten Nomenklatur ° Ausschluß

Leitsätze

Ein Thermoschreiber, der elektrische Eingangssignale aufnimmt, die Meßwerten anderer Geräte entsprechen, und sie mittels A/D-Wandler umwandelt, sichtbar macht und auf Thermopapier schreibt, ist nicht der Position 9030 oder speziell der Unterposition 9030 81 90 der Kombinierten Nomenklatur zuzuweisen. Nur Geräte, deren eigentlicher Zweck die Messung oder die Prüfung elektrischer Grössen ist, können nämlich als Geräte zum Messen oder Prüfen derartiger Werte angesehen werden.

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