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Document 61991TO0042

Leitsätze des Beschlusses

Schlüsselwörter

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Verfahren - Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Gerichtshof und dem Gericht erster Instanz - Beim Gericht anhängige Klage, die von einer natürlichen oder juristischen Person gemäß Artikel 173 Absatz 2 EWG-Vertrag erhoben wurde und die Anwendung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsvorschriften zum Gegenstand hat - Beim Gerichtshof anhängige Klage, die auf Nichtigerklärung desselben Rechtsaktes gerichtet ist, jedoch von einem Mitgliedstaat erhoben wurde - Im Hinblick auf eine ordnungsgemässe Rechtspflege bestehendes Interesse an einer Berücksichtigung der Argumente der natürlichen oder juristischen Person durch den Gerichtshof - Unzuständigkeitserklärung des Gerichts

(Beschluß 88/591 des Rates, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c; Satzung des Gerichtshofes der EWG, Artikel 47 Absatz 3)

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