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Document 61990CJ0209

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Leitsätze

    Schlüsselwörter

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    Verfahren - Anrufung des Gerichtshofes aufgrund einer Schiedsklausel - Ausschließlich durch Artikel 181 EWG-Vertrag und die Schiedsklausel festgelegte Zuständigkeit des Gerichtshofes - Anwendung nationaler Zuständigkeitsregeln - Ausschluß

    (EWG-Vertrag, Artikel 181)

    Leitsätze

    Es kann zwar vorkommen, daß der Gerichtshof im Rahmen einer gemäß Artikel 181 EWG-Vertrag vereinbarten Schiedsklausel den Rechtsstreit auf der Grundlage des für den betreffenden Vertrag maßgeblichen nationalen Rechts zu entscheiden hat; seine Zuständigkeit für die Entscheidung eines Rechtsstreits über diesen Vertrag bestimmt sich jedoch allein nach Artikel 181 EWG-Vertrag und der Schiedsklausel, ohne daß ihm Bestimmungen des nationalen Rechts entgegengehalten werden können, die seine Zuständigkeit angeblich ausschließen.

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