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Document 61989TJ0044

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Leitsätze

    Schlüsselwörter

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    Beamte - Herkunftsort - Mittelpunkt der Lebensinteressen - Bestimmung - Kriterien

    ( Beamtenstatut, Anhang VII, Artikel 7 Absatz 3 )

    Leitsätze

    Für die Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen des Beamten, von der die Festlegung seines Herkunftsorts im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 des Anhangs VII des Statuts abhängt, ist die Feststellung erforderlich, daß der Betroffene eine dauerhafte Beziehung zu einem bestimmten Ort unterhält, und zwar aufgrund seiner wichtigsten familiären Bindungen, seiner eigentumsrechtlichen Bindungen oder seiner wesentlichen aktiven und passiven staatsbürgerlichen Interessen . Die Bestimmung dieser Beziehung erfordert eine Prüfung von Fall zu Fall durch das betreffende Organ .

    Es wäre unverständlich, wenn der Ort ausgenommen oder in seiner Bedeutung unterschätzt würde, an dem der Ehegatte des Beamten selbst den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat . Darüber hinaus können andere Bindungen als dingliche Rechte an Grundstücken als Kriterien dienen .

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